ZÜS-Fristen-Rechner — die nächsten 3 Prüf-Termine in 30 Sekunden
Aus Inbetriebnahme, Druck und Volumen berechnet der Rechner das Druckinhaltsprodukt PS·V, leitet die Pflichtart ab (befähigte Person oder ZÜS) und zeigt die nächsten Pflicht-Termine inklusive Paragrafen.
Geben Sie Inbetriebnahme, Druck und Volumen ein — die nächsten 3 Prüf-Termine erscheinen hier.
Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung dient als Orientierung nach BetrSichV §16 Anhang 2 und TRBS 1201 Teil 2. Verbindliche Fristen werden vom Betreiber gemäß §15 binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme festgelegt — in Abstimmung mit einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder befähigten Person. Kein Ersatz für die Konsultation einer ZÜS und keine Rechtsverbindlichkeit.